Beglaubigte Urkunden müssen vorgelegt werden, wenn man in China heiraten, eine Firma registrieren oder aber eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen möchte, mit der man China jederzeit verlassen und ohne erneute Visumbeantragung jederzeit wieder einreisen kann.
Zum 07.11.2023 ist die V.R. China dem Abkommen zur "Haager Apostille" beigetreten. Dieses erleichtert zwar den Ablauf, Dokumente müssen aber weiterhin einen mehrstufigen Beglaubigungsprozess durchlaufen.
Wenn Sie mit einem "großen" Angehörigenvisum (S1) nach China eingereist sind, um Ihre dort lebenden chinesischen Verwandten zu besuchen, sind Sie gehalten, das Visum binnen 30 Tagen nach Ankunft in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. In diesem Fall müssen beglaubigte Heirats- und/oder Geburtsurkunden vorgelegt werden, mit denen Sie den Nachweis erbringen, dass es sich bei der einladenden Person tatsächlich um einen Verwandten ersten Grades handelt (d.h. Geschwister, Eltern, Kinder bzw. deren Ehepartner). Um in China zu heiraten, muss eine Ledigkeitsurkunde (Ehefähigkeitszeugnis) vorgelegt werden. Sofern Sie eine Arbeitserlaubnis für China beantragen, wird man von Ihnen ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen beglaubigten Bildungsabschluss verlangen – beide Dokumente müssen gleichfalls zwecks späterer Vorlage in China beglaubigt werden.
Auftragsformular zur DokumentenbeglaubigungDie Beglaubigung von in Deutschland ausgestellten Urkunden ist ein mehrstufiger Prozess, der sich bis zu 8 Wochen hinziehen kann. Das hängt damit zusammen, dass Dokumente zum Teil von mehreren Behörden beglaubigt werden müssen. Meist dauert dies 1 bis 3 Wochen pro Station. Planen Sie also ausreichend Zeit für die Beglaubigung Ihrer Unterlagen ein. Beachten Sie weiterhin, dass folgende Dokumente in einem bestimmten Zeitrahmen vor der geplanten Beglaubigung ausgestellt sein müssen:
Ehebescheinigungen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse: nicht älter als 3 Monate
Um eine Urkunde beglaubigen zu lassen, muss sie zunächst einmal im Original vorliegen. Die Urkunden werden in der Regel von den Standesämtern, von einem Notar, von der IHK oder einer staatlichen Hochschule ausgestellt. Polizeiliche Führungszeugnisse werden über das Bürgeramt beim Bundesamt für Justiz angefordert und vom Generalbundesanwalt überbeglaubigt. Je nach Art des Dokuments wird dann die Apostille von der jeweils zuständigen Landesbehörde bzw. dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten angebracht.
Sie können uns unvorbeglaubigte oder von den korrekten Instanzen vorbeglaubigte Dokumente zusenden – wir übernehmen dann die noch erforderlichen Beglaubigungsstufen und senden Ihnen Ihre Dokumente dann später mit der Apostille zurück, mit welcher Sie die Dokumente in China vorlegen können.
Sofern gewünscht, kümmern wir uns auch um die Vorbeglaubigung auf Landes- und Bundesebene.
Die Servicegebühren unserer Agentur betragen €68,- (zzgl. MwSt.) pro Dokument und pro Beglaubigungsstufe.
Hinzu kommen die Kosten der beglaubigenden Instanzen/Behörden, welche meist zwischen €0-30 liegen, sowie die Kosten für den schnellen und sicheren Versand an die Behörden per Kurier und den abschließenden Rückversand an Sie.