Ein China Geschäftsvisum wird für Chinareisen zu kommerziellen Zwecken beantragt. Dies können z.B. Geschäftsverhandlungen, Meetings, Messebesuche und Messebeteiligungen, Schulungen oder Montagen sein.
Reisezweck: | Geschäftsreisen |
Aufenthaltsdauer: | 30 bis 90 Tage |
Anzahl der Einreisen: | Einfach, zweifach oder mehrfach |
Gültigkeitszeitraum: | 90 Tage ab Ausstellung bis zur Einreise nach China bzw. 6 bis 12 Monate (mit Mehrfacheinreise) |
Kosten: | Ab rund 242 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung |
Voraussetzung für die Beantragung eines Geschäftsvisums ist immer eine aktuelle Geschäftseinladung, die bestimmten formalen und inhaltlichen Kriterien entsprechen muss. So müssen auf der Einladung immer das Geburtsdatum sowie der Vor- und Nachname des Antragstellers angegeben sein. Die Einladung muss auf dem Briefbogen der Firma erstellt sein, auf dem auch die Post-Adresse und die Telefonnummer der Firma hervorgehen müssen. Außerdem muss die Einladung von Hand unterschrieben sowie abgestempelt sein.
Inhaltlich muss die Einladung den Zeitpunkt bzw. den Zeitraum angeben, zu dem die Anwesenheit des Antragstellers erforderlich ist. Aus der Einladung muss außerdem hervor gehen, in welcher Geschäftsbeziehung die einladende Firma zur Firma des Antragstellers steht und welche Aufgabe der Antragsteller in China wahrzunehmen hat. Das Original der Einladung wird bei der Visa-Beantragung nicht benötigt. Es reicht ein ausgedruckter Scan.
Je nachdem, wann und wie lange die Termine dauern, zu denen der Antragsteller nach China eingeladen wird, kann die Einladung für einen, zwei oder mehrere Besuche (innerhalb von 3, 6 oder 12 Monaten) ausgestellt werden. Die Aufenthaltsdauer pro Einreise wird in der Regel auf maximal 30 Tagen festgesetzt. Aufenthalte von 60 oder 90 Tagen Dauer sind aber auch möglich, sofern die Notwendigkeit aus der Einladung hervor geht. Gelegentlich werden Geschäftsvisa auch für bis zu 180 Tage ausgestellt (dann stets zur einfachen Einreise).
Die Visastelle entscheidet anhand der Einladung, ob ein Geschäftsvisum, oder aber ein Kurzzeit-Arbeitsvisum erforderlich ist. Hierfür müsste in China eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Gelegentlich wird ein Entsendungsschreiben des Arbeitgebers gefordert, um die Natur der Chinareise zweifelsfrei beurteilen zu können.
Mit dem China-Geschäftsvisum können Sie sich in China auch über Ihren eigentlichen Geschäftstermin hinaus frei bewegen und sich touristisch umsehen.
Das China Geschäftsvisum berechtigt vom Tag der Ausstellung an 90 Tage lang zur Einreise nach China. Ab dem Moment der Einreise gilt es für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tagen Dauer (in Ausnahmefällen bis maximal 180 Tage). Sofern das Visum zur zweifachen oder mehrfachen Einreise beantragt wurde, müssen beide Einreisen innerhalb von 180 Tagen nach Visumserteilung erfolgen.