Das China Angehörigenvisum (Untertyp Q) wird beantragt, um in China Verwandte zu besuchen, die über die chinesische Staatsangehörigkeit verfügen. Sofern die Angehörigen keine Chinesen sind, sondern als Ausländer in China studieren oder arbeiten, muss das Angehörigenvisum (Untertyp S) beantragt werden. Ein Angehörigenvisum wird grundsätzlich nur dann beantragt, wenn der Besuch länger als 60 Tage dauern soll. Bei kürzeren Aufenthalten wird ein Besuchervisum (L-Visum) beantragt.
Reisezweck: | Chinesische Familienangehörige besuchen |
Aufenthaltsdauer: | Q2: bis 180 Tage, Q1: bis zu 3 Jahre |
Anzahl der Einreisen: | Einfach, zweifach oder mehrfach (Q1: Einfach, nach Umwandlung in Aufenthaltserlaubnis Mehrfacheinreise) |
Gültigkeitszeitraum: | 90 Tage ab Ausstellung bis zur Einreise nach China bzw. 6 bis 12 Monate (mit Mehrfacheinreise) |
Kosten: | Ab rund 242 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung |
Das Angehörigenvisum wurde im September 2013 eigens eigeführt, um Auslandschinesen und ihren Angehörigen den Zugang ins Mutterland zu erleichtern – z.B. um sich um ihre älter werdenden Eltern und Schwiegereltern kümmern zu können. Voraussetzung für die Beantragung dieses Visums ist die Verwandtschaft Ersten Grades zwischen Gast und Gastgeber (d.h. Eltern, Kinder, Geschwister sowie deren Ehepartner). Diese Verwandtschaft muss anhand von Geburts- und/oder Heiratsurkunden nachgewiesen werden. Ehemalige chinesische Staatsbürger müssen keine Verwandtschaftsnachweise erbringen. Für sie ist es ausreichend, eine Einbürgerungsurkunde oder China Vorvisa vorzulegen.
Es wir differenziert zwischen dem "kleinen" Angehörigenvisum (Q2) für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen Dauer und dem "großen" Angehörigenvisum (Q1). Letzteres wird nach Ankunft in China in eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Jahren umgewandelt, mit der dann jederzeit eine visumfreie Ein- und Ausreise möglich ist.
Das "kleine" Angehörigenvisum (Q2) kann zur einmaligen, zur zweimaligen oder zur mehrfachen Einreise innerhalb von 180 Tagen ausgestellt werden. Pro Einreise beträgt die Aufenthaltsdauer entweder 180 Tage am Stück oder aber je 30 bzw. 60, 90 Tage pro Einreise. Für die Antragstellung muss das Verwandtschaftsverhältnis zu dem Gastgeber stets durch Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunde nachgewiesen werden.
Inhaber des "großen" Angehörigenvisums (Q1) müssen sich nach Ankunft in China innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden und eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen. Hierfür sind in der Regel zusätzlich zu dem Visumseintrag im Reisepass beglaubigte Geburts- und/oder Heiratsurkunden sowie gelegentlich auch ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, um das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln zu können. Für die Antragstellung vor der China-Reise reicht es, das Verwandtschaftsverhältnis zu dem Gastgeber durch Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunde nachzuweisen.
Diese Bedingung entfällt für ehemalige chinesische Staatsbürger. Sie müssen stattdessen entweder ein Vorvisum für China nachweisen oder die Einbürgerungsurkunde vorlegen.
Die Privateinladung kann entweder für einen Einzelbesuch von maximal 180 Tagen Dauer oder für mehrere Besuche von je 30, 60 oder 90 Tagen ausgestellt werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie China für einen Kurzbesuch in einem Nachbarland bzw. in Hongkong kurzzeitig verlassen und danach erneut einreisen möchten. Die Einladung wird in China ausgestellt, eingescannt und per Email (als Dateianhang) nach Deutschland übermittelt. Ein Original muss bei der Visumsbeantragung nicht vorgelegt werden.
Das Muster für eine formal korrekte Privateinladung lassen wir Ihnen gern per Email zukommen. Auf Wunsch auch auf Englisch oder Chinesisch. Muster für Einladung bestellenDas "kleine" China Angehörigenvisum (Typ Q2) berechtigt ab dem Ausstellungsdatum 90 Tage lang zur Einreise nach China. Von dem Moment der Einreise an gilt es für einen Aufenthalt von 30, 60, 90 bzw. 180 Tagen Dauer. Eine einmalige Verlängerung Ihres China-Aufenthalts ist bei der chinesischen Polizei in der Regel möglich. 30-Tages-Visa können um 30 Tage verlängert werden, 60-Tages-Visa um 60 Tage. Es handelt sich dabei aber um eine Ermessensentscheidung der chinesischen Polizei, auf die von Ihrer Seite kein Anspruch besteht.
Das "große" China Angehörigenvisum (Typ Q1) berechtigt innerhalb von 90 Tagen nach Visumserteilung zu einer Einreise nach China von zunächst 30 Tagen Dauer. Spätestens am 30. Tag nach der Einreise muss beim Meldeamt der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, die dann mindestens ein Jahr lang gültig ist (im günstigsten Fall bis zu 3 Jahre) und während dieses Zeitraums beliebig viele Einreisen nach China sowie beliebig lange Aufenthalte in China ermöglicht. Bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind Geburts- und/oder Heiratsurkunden entweder im Original (sofern es sich um chinesische Urkunden handelt) oder in einer durch die chinesischen Auslandsvertretungen überbeglaubigten Kopie (sofern es sich um deutsche Urkunden handelt) vorzulegen. Gern sind wir Ihnen bei der Beglaubigung Ihrer deutschen Urkunden zum Zweck der Vorlage in China behilflich.