Ein China Kulturvisum (F-Visum) wird für Chinaaufenthalte zu nicht-kommerziellen Zwecken beantragt. Dies können z.B. kurzzeitige Gastdozenturen, Kongressbesuche und Forschungsaufenthalte sein; auch Teilnehmer und Juroren an Musik- und Kunstwettbewerben sowie Sportler und ihre Trainer fallen in diese Kategorie.
Das Kulturvisum wird derzeit entweder, je nach Einladungsschreiben für den genauen Besuchszeitraum ausgestellt oder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei Vorlage einer amtlichen Einladung (Invitation of Duly Authorised Unit) sind bis zu 180-tägige Aufenthalte möglich. Für Aufenthalte ab 180 Tagen Dauer ist in der Regel ein Arbeitsvisum zu beantragen.
Reisezweck: | Nicht-kommerzielle "Geschäftsreisen" |
Aufenthaltsdauer: | Variabel je nach Einladung |
Anzahl der Einreisen: | Variabel je nach Einladung |
Gültigkeitszeitraum: | Variabel ab Ausstellung bis zur Einreise nach China |
Kosten: | Ab rund 242 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung |
Für eine Mehrfacheinreise bzw. eine Jahresvisum sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie zusätzlich eine behördliche Einladung (Duly Authorized Unit) vorlegen können. Diese muss Ihr Geschäftspartner bei der zuständigen Behörde (z.B. Hochschule) für Sie beantragen.
Das Muster für eine formal korrekte Einladung lassen wir Ihnen gern per Email zukommen. Auf Wunsch auch auf Englisch oder Chinesisch, so dass Sie diese direkt an Ihren Geschäftspartner weiterleiten können. Sie entspricht einer Geschäftseinladung, nur dass sie nicht von einer Firma, sondern von einer nicht-kommerziellen Institution ausgesprochen wird. Muster für Einladung bestellen
Das China Kulturvisum berechtigt in aller Regel vom Tag der Ausstellung an 90 Tage lang zur Einreise nach China. Von dem Moment der Einreise an gilt es entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tagen Dauer (mit behördlicher Einladung: bis maximal 180 Tage). Sofern das Visum zur zweifachen Einreise beantragt wurde, müssen beide Einreisen innerhalb von 90 Tagen nach Visumserteilung erfolgen.
Eine einmalige Verlängerung Ihres China-Aufenthalts ist bei der Polizei in China in der Regel möglich. 30-Tages- Visa können um 30 Tage verlängert werden, 60-Tages-Visa um 60 Tage, 90-Tages-Visa um 90 Tage, 180-Tages-Visa um 180 Tage. Es handelt sich bei der Verlängerung aber um eine Ermessensentscheidung der chinesischen Polizei, auf die von Ihrer Seite kein Rechtsanspruch besteht.