Das China Angehörigenvisum (Typ S) wird beantragt, um in China Verwandte zu besuchen, die nicht über die chinesische Staatsangehörigkeit verfügen, aber in China regulär arbeiten oder studieren und somit dort auch eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) besitzen. Sofern die Angehörigen die chinesische Staatsangehörigkeit haben, muss das Angehörigenvisum (Typ Q) beantragt werden.
Ein Angehörigenvisum ist für Besuche gedacht, die länger als 60 Tage dauern sollen. Bei kürzeren Aufenthalten wird ein Besuchervisum (L-Visum) beantragt. Voraussetzung für die Beantragung eines Angehörigenvisums ist eine Verwandtschaft ersten Grades zwischen Gast und Gastgeber (d.h. Eltern, Kinder, Geschwister sowie deren Ehepartner). Diese Verwandtschaft muss anhand von Geburts- und/oder Heiratsurkunden nachgewiesen werden.
Reisezweck: | Ausländische Familienangehörige in China besuchen |
Aufenthaltsdauer: | S2: mind. 30 bis max. 180 Tage, S1: bis zu 3 Jahre |
Anzahl der Einreisen: | Einfach, zweifach oder mehrfach (S1: Einfach, nach Umwandlung in Aufenthaltserlaubnis Mehrfacheinreise) |
Gültigkeitszeitraum: | 90 Tage ab Ausstellung bis zur Einreise nach China bzw. 6 bis 12 Monate (mit Mehrfacheinreise) |
Kosten: | Ab rund 197 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung |
Es wird differenziert zwischen dem "kleinen" Angehörigenvisum (S2) für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen Dauer und dem "großen" Angehörigenvisum (S1). Letzteres wird nach Ankunft in China in eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Jahren umgewandelt, mit der dann jederzeit eine visumfreie Ein- und Ausreise möglich ist.
Das "kleine" Angehörigenvisum (S2 Visum) kann zur einmaligen oder zur zweimaligen Einreise innerhalb von 180 Tagen ausgestellt werden. Pro Einreise beträgt die Aufenthaltsdauer entweder 90 Tage am Stück oder mehrmals je 30 bzw. 60 Tage pro Einreise. Für die Antragstellung muss das Verwandtschaftsverhältnis zu dem Gastgeber stets durch Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunde nachgewiesen werden.
Inhaber des "großen" Angehörigenvisums (S1 Visum) müssen sich nach Ankunft in China innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden und eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen. Hierfür sind in der Regel zusätzlich zu dem Visumseintrag im Reisepass beglaubigte Geburts- und/oder Heiratsurkunden sowie gelegentlich auch ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Bereits bei der Antragstellung muss das Verwandtschaftsverhältnis zu dem Gastgeber durch Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunde nachgewiesen werden. Spätestens 30 Tage nach erfolgter Einreise nach China müssen dann die von den chinesischen Konsulaten in Deutschland überbeglaubigten Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunde vorgelegt werden, um das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln zu können.
Sofern das Visum in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden soll, müssen innerhalb von 30 Tagen die Originale bzw. die zum Auslandsgebrauch von den chinesischen Konsulaten überbeglaubigten Kopien vorgelegt werden. Gern sind wir Ihnen bei der Beglaubigung (Ihrer deutschen Urkunden zum Zweck der Vorlage in China behilflich.
Die Privateinladung kann entweder für einen Einzelbesuch von maximal 180 Tagen Dauer oder für mehrere Besuche von je 30 oder 60 Tagen ausgestellt werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie China für einen Kurzbesuch in einem Nachbarland bzw. in Hongkong kurzzeitig verlassen und danach erneut einreisen möchten. Die Einladung wird in China ausgestellt, eingescannt und per Email (als Dateianhang) nach Deutschland übermittelt. Ein Original muss bei der Visumsbeantragung nicht vorgelegt werden.
Das Muster für eine formal korrekte Privateinladung lassen wir Ihnen gern per Email zukommen. Auf Wunsch auch auf Englisch oder Chinesisch. Muster für Einladung bestellenDas "kleine" China Angehörigenvisum (Typ S2) berechtigt vom Tag der Ausstellung an 90 Tage lang zur Einreise nach China. Ab Einreise gilt es für einen Aufenthalt von 90/180 Tagen Dauer. Eine einmalige Verlängerung Ihres China-Aufenthalts ist bei der Polizei in China in der Regel möglich. 90-Tages-Visa können um 90 Tage verlängert werden. Es handelt sich dabei aber um eine Ermessensentscheidung der chinesischen Polizei, auf die von Ihrer Seite kein Anspruch besteht.
Das "große" China Angehörigenvisum (Typ S1) berechtigt innerhalb von 90 Tagen nach Visumserteilung zu einer Einreise nach China für zunächst 30. Tage. Spätestens am 30. Tag nach der Einreise muss beim Meldeamt der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, die dann mindestens ein Jahr lang gültig ist (im günstigsten Fall bis zu 3 Jahre) und während dieses Zeitraums beliebig viele Einreisen nach China sowie beliebig lange Aufenthalte in China ermöglicht. Bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind Geburts- und/oder Heiratsurkunden in einer durch die chinesischen Auslandsvertretungen überbeglaubigten Kopie (sofern es sich um deutsche Urkunden handelt) vorzulegen. Gern sind wir Ihnen bei der Beglaubigung Ihrer Unterlagen zum Zweck der Vorlage in China behilflich.