Für China gilt Visumspflicht. Das Visum muss am Flughafen beim Boarding des Chinafluges vorgezeigt werden. Eine Visumsbeantragung bei Ankunft (Visa on Arrival) ist in China nicht möglich. Einzige Ausnahme: ein Zwischenstopp von bis zu 72/144 Std. ist in bestimmten chinesischen Städten visumfrei möglich, vorausgesetzt, Sie reisen über einen von 19 festgelegten Flughäfen ein und weisen beim Boarding Ihres Chinafluges einen von diesem Ort fest gebuchten Weiterflug nach.
Allerdings muss der Zwischenstopp in China auf der Strecke in ein Drittland liegen, also auf dem Weg nach Ostasien, Südost-Asien oder Australien/Neuseeland. Auch wenn Sie auf dem Weg nach Hongkong in China zwischenlanden, greift die Regelung. Auf dem Rückweg aus einem dieser Staaten (oder aus Hongkong) nach Europa ist dann ebenfalls ein visumfreier Transit-Aufenthalt möglich. [Die spezielle Regelung für Kreuzfahrt-Touristen wird weiter unten erklärt.]
Beim Boarding des Chinafluges zeigen Sie einfach statt des China-Visums das entsprechende Weiterflugticket in eines dieser Länder vor. Dabei muss es sich um einen Direktflug handeln. Sofern eine weitere Zwischenlandung in China vorgesehen ist, findet die Regelung zum visumfreien Transitaufenthalt keine Anwendung.
Die Regelung gilt für Staatsangehörige von 45 Ländern. Darunter sind sämtliche EU-Staaten sowie Russland, die Ukraine, Island und die Schweiz, ferner die USA, Kanada, Mexiko, Argentinien, Chile und Brasilien sowie Japan, Süd-Korea, Australien und Neuseeland.
Wenn Sie mit einem Kreuzfahrtschiff China besuchen, hängt die Visumpflicht davon ab, welche und wie viele Häfen Sie besuchen. Hongkong bleibt dabei wegen seines Sonderstatus‘ unberücksichtigt – es gilt visumtechnisch nicht als China. Häufig angesteuert werden in China die Hafenstädte SANYA, XIAMEN, QINGDAO, SHANGHAI und TIANJIN. Sanya, Xiamen und Qingdao sind auf alle Fälle visumpflichtig. Wenn Sie Shanghai und Tianjin (also beide Häfen) ansteuern, benötigen Sie ebenfalls ein Visum.
Wenn Ihr Schiff aber nur den Hafen von Tianjin ansteuert (und Sie anschließend von Peking aus die Rückreise per Flugzeug antreten) oder wenn Sie nur den Hafen von Shanghai ansteuern (und anschließend von dort per Flugzeug zurück reisen), können Sie sich in Tianjin/Peking bzw. in Shanghai für bis zu 144 Stunden visumfrei aufhalten. Dasselbe gilt, wenn Sie per Flugzeug nach Shanghai fliegen und dort das Kreuzfahrtschiff borden, das direkt ins Ausland (Japan, Taiwan, Hongkong, Korea) fährt. Auch dann geht es ohne Visum.
Vorsicht: es ist möglich, dass die Grenzbeamten an den Flughäfen und Häfen die relativ neuen Regelungen für Kreuzfahrer noch nicht kennen und es deshalb zu Verzögerungen kommt. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Einreise reibungslos verläuft, versichern Sie sich bitte im Vorfeld unbedingt bei Ihrer Reederei, ob Sie nicht doch besser ein Chinavisum beantragen sollen. AIDA und COSTA raten dazu.
Sofern die Regelung für die visumfreie Einreise in Ihrem Fall nicht greift, sind wir Ihnen gerne bei der Beantragung eines China-Touristenvisums behilflich.