Das Besuchervisum wird benötigt, um Freunde oder entfernte Verwandte in China zu besuchen, die als Arbeitnehmer oder Studenten über eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) verfügen.
Dieser Visumtyp wird entweder zur einmaligen Einreise mit maximal 90 Tagen Aufenthaltsdauer oder zur zweimaligen Einreise mit jeweils maximal 30 Tagen Aufenthaltsdauer ausgestellt. Neben Freunden können auch Personen aus dem erweiterten Verwandtschaftskreis das erforderliche Einladungsschreiben ausstellen. Dazu gehören z.B. Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen, Geschwister der Ehefrau/des Ehemanns, etc.
Sofern eine direkte Verwandtschaft zwischen Gastgeber und Gast besteht (gilt z.B. für Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegertochter/Schwiegersohn), wird entweder das Angehörigenvisum Q (für chinesische Angehörige in China) oder das Angehörigenvisum S (für ausländische Verwandte in China) beantragt. Die Einladung kann dann für einen bis zu 180-tägigen Aufenthalt (bzw. für zwei oder mehrere Aufenthalte von jeweils bis zu 90 Tagen Aufenthaltsdauer) ausgesprochen werden. Dem Visumantrag muss bei einem Angehörigenvisum – im Gegensatz zum Besuchervisum – ein Verwandtschaftsnachweis in Form von Heirats- bzw. Geburtsurkunden beigefügt werden. Falls der Aufenthalt in China verlängert werden soll, müssen die Urkunden entweder im chinesischen Original oder in Form einer durch die chinesische Botschaft in Deutschland beglaubigten Kopie vorgelegt werden (wenn es sich um in Deutschland ausgestellte Dokumente handelt).
Mit dem ausgestellten Visum können Sie sich nach der Einreise in China frei bewegen. Sie sind nicht gezwungen, die ganze Zeit über bei Ihrem Gastgeber zu wohnen.
Reisezweck: | Freunde oder entfernte Verwandte besuchen |
Aufenthaltsdauer: | 30 Tage / 90 Tage |
Anzahl der Einreisen: | Einfach / Zweifach |
Gültigkeitszeitraum: | 90 Tage ab Ausstellung bis zur Einreise nach China |
Kosten: | Ab rund 197 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung |
Das China Besuchervisum berechtigt vom Tag der Ausstellung an 90 Tage lang zur Einreise nach China. Ab dem Moment der Einreise gilt es für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tagen – je nach Einladung. Das Visum kann auch zur zweifachen Einreise beantragt werden.