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China-Visum für in Deutschland lebende Ausländer

China Visum für in Deutschland lebende AusländerAuch Inhaber ausländischer Reisepässe können Ihr China-Visum in Deutschland beantragen. Voraussetzung ist ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Je nach Visastelle sind verschiedene Unterlagen zur Beantragung des China-Visums vorzulegen.

EU-Bürger müssen eine Meldebescheinigung vorlegen (nicht älter als 6 Monate).

Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die in der untenstehenden Liste aufgeführt sind, müssen in der Regel für ihre China Visa bei 1- oder 2-facher Einreise ebenfalls keinen Aufenthaltstitel nachweisen.

Dies gilt für Antragsteller aus folgenden Ländern, die in Deutschland ihr China Visum beantragen möchten:

  • Island, Russland, Zypern, Ukraine, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Monaco, Weißrussland, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Singapur, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar

Wenn Sie noch offene Fragen haben, helfen wir Ihnen gern telefonisch weiter. Sie erreichen uns unter: 030-20005990.

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