Ab Oktober 2019 müssen u.a. Reisende aus der EU bzw. den Schengen-Staaten eine elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland vorweisen können.
Das Neuseeland ETA gilt bei Ankunft mit dem Flugzeug oder einem Kreuzfahrtschiff. Mit einem ausgestellten ETA können Reisende in den kommenden 2 Jahren mehrfach ins Land einreisen. Pro Einreise wird ein Maximalaufenthalt von 90 Tagen genehmigt. Die elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland kann ab sofort beantragt werden. Ab Oktober ist sie dann verpflichtend.
Für Work & Travel-Aufenthalte in Neuseeland wird auch weiterhin ein Visum benötigt. Die meisten ETAs decken nicht alle Reisezwecke ab. An den Bedingungen für ein Work & Travel-Visums wird sich mit Einführung des NzETAs dementsprechend voraussichtlich erst einmal nichts ändern. Da Work & Travel-Reisende üblicherweise länger als 90 Tage im Land bleiben möchten, müssen sie, wie gewohnt, ein herkömmliches Work&Holiday-Visum beantragen. Dieses gilt für Antragsteller im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Der Reisepass muss noch eine Restgültigkeit von 15 Monaten aufweisen können. Voraussetzung für die Ausstellung dieses Visumtyps ist ein Nachweis über finanzielle Rücklagen in Höhe von 4200 NZD (umgerechnet etwa 2500 Euro) sowie ausreichend Geld für ein Rückflugticket. Zudem muss eine Krankenversicherung über den gesamten Aufenthaltszeitraum abgeschlossen werden.
Reisezweck | Touristisch, geschäftlich, u.a. |
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Aufenthaltsdauer | bis zu 90 Tage pro Einreise |
Anzahl der Einreisen | mehrfach |
Gültigkeitszeitraum | 2 Jahre |
Bearbeitungsdauer | 2-6 Werktage |
Kosten | 140,- Euro (Standardbearbeitung, inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) |
Die Ausstellung des ETAs dauert 2-6 Werktage, kann aber auch deutlich zügiger abgeschlossen sein. Über unseren Visa Service kostet Sie das Neuseeland ETA ab 85,- Euro inkl. Mwst.. In den Kosten ist auch die neu eingeführte Besuchergebühr bzw. Touristenabgabe enthalten, die zeitgleich mit dem ETA bezahlt werden muss. Die sogenannte IVL (International Visitor Conservation and Tourism Levy) soll einerseits zum Erhalt der natürlichen Umgebung beitragen und andererseits in die touristische Infrastruktur fließen.