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FAQ China – Die häufigsten Fragen rund ums Visum für China

Nicht früher als 2 bis max. 3 Monate vor Abreise. Sollte die Zeit knapp werden, kann das Visum innerhalb eines Werktages ausgestellt werden. Besser ist es aber, genügend Vorlaufzeit einzuplanen, falls Unterlagen seitens der chinesischen Visastelle nachgefordert werden oder wir bereits bei der Prüfung Ihres Antrags feststellen, dass Unterlagen unvollständig sind. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen, so dass eine frühzeitige Beantragung immer empfehlenswert ist.
Wir bieten Ihnen verschiedene Bearbeitungszeiten für China Visa an. Die Spanne geht von einem Werktag bis hin zu 8 Werktagen. Voraussetzung dafür, dass die Termine eingehalten werden können, ist, dass die Unterlagen vollständig sind und die chinesische Visastelle keine Zusatzinformationen anfordert. Je nach gewünschtem Tempo prüfen wir Ihren Visa-Antrag und legen ihn dann der Visastelle vor.

Wenn es sehr schnell gehen soll, gibt es das China Visum Express. Dieses wird innerhalb eines Werktages ausgestellt. Z.B. von Montag auf Dienstag oder von Mittwoch auf Donnerstag. Beachten Sie dabei bitte, dass Samstage keine Arbeitstage der Botschaft sind, so dass beispielsweise ein Visumantrag, der freitags eingereicht wird, erst am Montag fertiggestellt ist oder – falls der Montag ein Feiertag ist – am Dienstag. Voraussetzung für die Bearbeitung innerhalb eines Werktages ist, dass uns Ihre Unterlagen bis mittags 12 Uhr vorliegen, damit wir diese bis zur vorgegebenen Frist bei der Visastelle einreichen können.

Zur Verlängerung der Bearbeitungszeit führt unter Umständen die verpflichtende Fingerabdruckabgabe. Alle 5 Jahre (bzw. früher im Fall, dass der Reisepass gewechselt wird) müssen Antragsteller, die älter als 14 Jahre und jünger als 70 Jahre sind, in der Visastelle Fingerabdrücke für ihr China Visum abgeben. Wenn dies erledigt ist, können Folgevisa (mit demselben Reisepass) wieder bequem und gewohnt zügig per Post beantragt werden.

Das hängt vom Visa-Typ ab. Es gibt die Möglichkeit, eine, zwei oder zum Teil mehrere Einreisen zu beantragen. Für ein Touristenvisum ist aber beispielsweise maximal eine Zweifacheinreise möglich. Geschäftsvisa können unter der Voraussetzung, dass bereits mindestens ein vorhergehendes China Business Visum nachgewiesen werden kann, auch zur Mehrfacheinreise beantragt werden.
Auch die Aufenthaltsdauer unterscheidet sich je nach Visa-Typ. Mit einem Touristenvisum ist beispielsweise ein maximaler Aufenthalt von 60 Tagen im Land möglich. (Sofern das Touristenvisum auf Privateinladung ausgestellt wird, sind es bis zu 90 Tage.) Das Geschäftsvisum berechtigt zu einem Verbleib von bis zu 90 Tagen am Stück pro Einreise, wenn es entsprechend so beantragt wird. Es gibt auch Geschäftsvisa, die nur einen 30-tägigen-Aufenthalt erlauben.
Die Aufenthaltsdauer ist der Zeitraum, den Sie effektiv in China bleiben dürfen, nachdem Sie den Einreisestempel erhalten haben. Die Gültigkeit (auf dem Visum ausgewiesen als „Expiry Date") gibt an, bis wann Sie in China eingereist sein müssen. Ab dem Zeitpunkt der Einreise gilt dann die aufgedruckte Aufenthaltsdauer Ihres Visums. Sollten Sie beispielsweise am 5. August einreisen und das Expiry-Datum ist der 8. August, so müssen Sie nicht sofort ausreisen, sondern dürfen die genehmigte Aufenthaltsdauer (in der Regel mindestens 30 Tage) ausschöpfen, also bis zum 4. September im Land bleiben. Sie dürfen aber nicht mehr einreisen, wenn das "Expiry" Datum auf Ihrem Visum bereits verstrichen bzw. dieser Tag bereits angebrochen ist. Dann benötigen Sie ein neues Visum.
Von der Botschaft wird eine Visa-Gebühr erhoben sowie von der zwischengeschalteten Visastelle eine Bearbeitungsgebühr. Hinzu kommen bei den Kosten unsere Servicegebühren sowie der Versand. Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie in unserer Übersicht zu den China Visum Kosten. Ein Standard-Touristenvisum können Sie bei uns ab etwa 196 Euro (inkl. Mwst.) bekommen. In diesem Preis sind unsere Servicegebühren sowie die Gebühren für die Botschaft und die Visastelle bereits enthalten. Mit der Standardbearbeitung ist das Visum innerhalb von 8 Werktagen fertig. Die Kosten verringern sich entsprechend, wenn Sie sich für eine langsamere Bearbeitung entscheiden. Eine schnellere Bearbeitung zieht höhere Kosten nach sich.

Wenn Sie wünschen, können Sie Ihren Visa-Antrag über 1a Visum Service auch handschriftlich mit Hilfe unseres PDF-Antragsformulars einreichen. Wir übertragen dann Ihre Angaben gegen eine Gebühr in das Online-Formular der Visastelle. Damit sparen Sie Zeit und Aufwand.

Sollten Sie Hilfestellungen bezüglich der Einladung nach China benötigen (z.B. für ein Angehörigen- oder Geschäftsvisum), können Sie uns gern fragen. Wir helfen Ihnen weiter – selbstverständlich gebührenfrei.

Sie können Ihr China Visum beantragen, indem Sie unseren Visum Service nutzen. Wir kümmern uns dann um alle Schritte für Sie. D.h. sobald uns Ihre Antragsunterlagen vorliegen, prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Komplette Anträge reichen wir anschließend persönlich beim "Chinese Visa Application Service Center" ein. Diese Visastellen sind eigens von der Botschaft beauftragte Einrichtungen, die sich um die Bearbeitung von China Visa kümmern. Eine Beantragung direkt bei der Botschaft oder einem Konsulat ist nicht mehr möglich. Sobald die Visastelle Ihren Auftrag fertig bearbeitet hat, holen wir Ihren Reisepass wieder ab und verschicken ihn nach Zahlungseingang mit der von Ihnen gewünschten Versandart.

Sollten Sie keine Fingerabdrücke abgeben müssen, weil Sie …

  • … jünger als 14 und älter als 69 Jahre alt sind oder
  • … bereits ein China Visum in Ihrem aktuellen Pass haben, für das Sie nach dem 16.12.2019 an einer der offiziellen Visastellen Fingerabdrücke abgegeben haben,

schicken Sie Ihre Antragsunterlagen bitte nach Berlin. Hier bearbeiten wir Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet, für die keine Fingerabdrücke abgegeben werden müssen:

1a Visum Service
Sprengelstr. 18
13353 Berlin

Sollten Sie Fingerabdrücke abgeben müssen, bearbeiten wir Ihre China Visa Anträge wohnortabhängig entweder in Berlin oder in Frankfurt am Main.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an unser Frankfurter Büro, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland wohnen oder arbeiten:

1a Visum Service
Kennedyallee 93, 5. OG
60596 Frankfurt/Main

Antragsteller aus allen anderen Bundesländern nutzen bitte unsere Berliner Adresse:

1a Visum Service
Sprengelstr. 18
13353 Berlin

Sofern Sie noch kein Visum aus den vergangenen 5 Jahren im Pass haben, für das Sie Ihre Fingerabdrücke bereits einscannen lassen mussten, ist die Abgabe Ihrer Fingerabdrücke erforderlich. Dies muss im „Chinese Visa Center" der Stadt erfolgen, in der Ihr Visum über uns beantragt wird (Berlin oder Frankfurt). Das Chinese Visa Center Berlin hat seinen Sitz in der Invalidenstraße 116-119, Postleitzahl 10115. Das Chinese Visa Center Frankfurt/Main in der Bockenheimer Landstraße 51-53, Postleitzahl 60325. Vor Ort steht Ihnen einer unserer Mitarbeiter zu Verfügung, um Sie durch den Beantragungsprozess zu begleiten. Während der Coronapandemie ist die Abgabe der Fingerabdrücke ausgesetzt.

Das neue Formular muss direkt auf der Homepage des jeweiligen Visacenters ausgefüllt werden. Beachten Sie beim Ausfüllen, dass Sie den richtigen Abgabeort auswählen. Wenn Sie Ihr China Visum über unsere Agentur beantragen, ist das wohnortabhängig entweder Berlin oder Frankfurt.

Beachten Sie, dass Sie alle Angaben korrekt und vollständig machen. Insbesondere Ihre persönlichen Daten und die des Reisepasses dürfen keine Fehler enthalten, sonst wird der Antrag nicht angenommen.

Das Antragsformular ist deutlich umfangreicher als sein Vorgänger. Nehmen Sie sich zur Beantragung ausreichend Zeit. Das Ausfüllen des Online-Antrages dauert in etwa eine Stunde. Unterschreiben Sie abschließend das Deckblatt des Antrages und ein weiteres Mal unter Punkt 9.1. Nur, wenn an beiden Stellen eine Unterschrift steht, ist der Antrag vollständig.

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Einige "Standardunterlagen" sind immer einzureichen, andere unterscheiden sich je nach Visum-Typ. Sie müssen in jedem Fall den Visumantrag ausfüllen, einen Reisepass vorweisen können, der noch mindestens 6 Monate gültig ist und ein biometrisches Passfoto in den Antrag einfügen. Weitere Unterlagen finden Sie unter China Visa bei den jeweiligen Visum-Typen.
Für eine Beantragung direkt über die Visastelle ist die Beantragung nur noch online möglich. Wir stellen Ihnen als Alternative ein PDF-Formular zum Ausfüllen per Hand zur Verfügung. Ihre Daten übertragen wir dann gegen Gebühr in das Online-System der chinesischen Visastelle.
Das Foto muss digital in das Online-Antragsformular eingefügt werden. Dazu braucht es eine Mindestgröße von 40kb. Andernfalls wird es vom System nicht akzeptiert. Als Maße werden ca. 3,5x4,5cm vorgegeben, was einem Standard-Passfoto entspricht. Die Aufnahme sollte biometrisch und vor weißem Hintergrund fotografiert worden sein. Der Antragsteller muss geradeaus in die Kamera schauen, darf keine weiße Kleidung, keinen Schmuck und keine Brille (oder nur eine randlose) tragen. Darüber hinaus muss es sich bei der Aufnahme um ein aktuelles Foto handeln (nicht älter als 6 Monate).

Das Online-System der Visastellen ist so angelegt, dass es die Kriterien an das Foto automatisch prüft und ggf. eine Fehlermeldung erscheint, wenn es diesen Kriterien laut Online-Prüfung nicht 100% entspricht. Das heißt aber nicht gleichzeitig, dass die Visastelle es nicht akzeptiert.

Für Hongkong und Macau brauchen Sie bei einer bis zu 90-tägigen touristischen Reise kein Visum. Sollten Sie allerdings einen Abstecher nach Festlandchina machen, benötigen Sie dafür ein China Visum. Sofern Sie Hongkong und/oder Macau von Festlandchina aus besuchen und anschließend nach Festlandchina zurückkehren, gilt dies als zweite Einreise. Beachten Sie bitte, dass für solche Fälle das Visum gleich zur zweifachen Einreise beantragt werden muss. Auch für Geschäftsreisen müsste entsprechend ein Business Visum für Hongkong bzw. Macau beantragt werden.
Um nach China einzureisen, benötigen Sie auf jeden Fall einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate Restlaufzeit hat (ab Visumausstellung) und ein gültiges Visum. Am Flughafen wird Ihnen keine Einreisegenehmigung ausgestellt, sondern ohne entsprechendes Visum die Einreise verweigert. Ausnahmen gelten in bestimmten Fällen für einen Transitaufenthalt in China.

Es gibt keine Pflichtimpfungen für die Einreise nach China. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt allerdings derzeit weltweit, den Impfschutz für Masern zu überprüfen.

Falls Sie aus einem Gelbfieber-gefährdetem Gebiet nach China reisen, muss eine Gelbfieber-Impfung nachgewiesen werden.

Weiterhin gibt es Empfehlungen der WHO, wenn Sie vorhaben, in China für längere Zeit zu bleiben. Dann können die Impfungen gegen Hepatitis A und B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus sinnvoll sein.